Schreibtisch
Der Schreibtisch ist nicht höhenverstellbar und kann somit auch nicht gewähren, dass die Ellbogen so auf der Tischkante aufliegen können, dass es zum Körper passt.
In den aktuellen Tagen durchleben wir eine schwierige Zeit. Die Krise ist etwas neues, noch nie Dagewesenes. Viele Unsicherheiten und Ängste kommen hier hoch. Keiner weiß, wie es weitergeht und welche Auswirkungen die Situation auf unsere Zukunft haben wird. Ohne es zu merken, ist man in ein emotionales Loch gefallen und sieht den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr.
Doch was viele vergessen – in der Krise gilt es, hier nicht den Kopf in den Sand zu stecken. Ja, die Krise ist schlimm, deshalb hilft jetzt Sachlichkeit, die Emotionen herunterzufahren, Resilienz aufzubauen. Resilienz ist die Fähigkeit, emotionale und mentale Belastungen (Stress) zu überwinden, ohne dass anhaltende Beeinträchtigungen wie Stress-Erkrankungen nach ICD-10 entstehen. Deshalb habe ich für Sie 10 Tipps zusammengestellt, die Ihnen dabei helfen.
Welche Tipps Sie sofort anwenden können, erfahren Sie hier: Einfach Ihren Namen und E-Mail-Adresse hinterlegen, und Sie können die Tipps sofort downloaden.
In der aktuellen Situation, wo viele Mitarbeiter nicht mehr die Räumlichkeiten ihrer Unternehmen können, weichen sie auf das Homeoffice aus.
Aber was genau aber ist gemeint, wenn jemand Homeoffice macht?
Dieser englische Begriff lässt sich wohl am ehesten mit „Büro im eigenen Zuhause“ übersetzen.
Der Arbeitsort wird einfach in die eigenen vier Wände verlagert. Doch so einfach, wie das klingen mag, ist es nicht. Im Alltag warten neue Probleme auf jeden einzelnen Mitarbeiter.
Homeoffice und Covid-19 – Informationen und Tipps
In der aktuellen Covid19-Krise rückt das Homeoffice in den Fokus. In der Anfangszeit, Ende 2019, waren Unternehmen betroffen, bei denen es Verdachtsfälle oder tatsächliche, bestätigte Infektionen gab. Inzwischen wurden auf Empfehlung der Bundesregierung zudem in allen Bundesländern zahlreiche Unternehmen und Einrichtungen vorübergehend geschlossen. Das bedeutet für viele Unternehmen, ihre Mitarbeiter im Homeoffice weiter zu beschäftigen, falls dies möglich ist.
Dahinter steht die Fürsorgepflicht von Arbeitgebern. Unternehmen stehen in der Pflicht und Verantwortung, für die Gesundheit und Sicherheit von ihren Mitarbeitern zu sorgen. Die Ansteckungsgefahr kann reduziert werden, wenn die Arbeit im Homeoffice möglich gemacht wird. Durch die Verringerung der sozialen Kontakte am Arbeitsplatz ist es das Ziel, die Infektion einzudämmen.
Das ist nicht in jedem Gewerbe möglich, Lebensmittelgeschäfte beispielsweise, haben weiterhin für die Lebensmittelversorgung geöffnet und brauchen entsprechend Personal vor Ort. In anderen Bereichen ist es leichter möglich, gerade bei klassischen Büro- und Verwaltungsarbeiten, die auch am Computer oder Laptop zu Hause erledigt werden können.
Im Homeoffice sind einige Punkte zu beachten:
Keine automatische Erlaubnis im Homeoffice arbeiten
Überall wird darüber gesprochen, dass Mitarbeiter in Folge von Covid19 im Homeoffice arbeiten. Diese Entscheidung ist nicht einfach eigenständig treffen. Eine offizielle Genehmigung von Ihrem Arbeitgeber ist Voraussetzung, es sei denn, es gibt bereits eine Homeoffice Regelung in Ihrem Arbeitsvertrag.
Dabei ist es auch zunächst nicht relevant, ob Sie Angst vor einer möglichen Infektion haben oder Kollegen bereits angesteckt wurden. Auch in Zeiten von Covid19 dürfen Sie erst mit einer ausdrücklichen Erlaubnis von der Führungskraft im Homeoffice arbeiten.
Fortzahlung des Gehaltes im Homeoffice
Existenzängste und wirtschaftliche Sorgen wegen der Covid19-Krise sind ein verbreitetes Thema. Sie können jedoch beruhigt sein, wenn Sie ins Homeoffice versetzt werden. Auf Ihre Gehaltsansprüche hat das zunächst keine Auswirkungen, da Sie weiterhin Ihrer Arbeit nachkommen. Zu Einbußen bei der Bezahlung am Monatsende kann es allerdings kommen, wenn Ihr Arbeitgeber Kurzarbeit beantragt. Dies kann sich auf die Höhe des Gehalts auswirken.
Im Homeoffice arbeiten zur Kinderbetreuung
Wegen der Covid19-Pandemie sind Kitas und Schulen in ganz Deutschland geschlossen worden. Berufstätige Eltern im ganzen Land stehen damit vor der Frage, wie ihre Kinder betreut werden sollen, während sie selbst zur Arbeit müssen. Da Sie als Eltern verpflichtet sind, Ihr Kind zu versorgen, dürfen Sie dabei zunächst zuhause bleiben, um die Betreuung sicherzustellen. Bis zu fünf Tage gibt es, ohne dass dies zu Abzügen beim Gehalt führt – allerdings nur, wenn es im Haushalt keine andere Betreuungsperson gibt. Falls Sie in der Kürze keine andere Betreuungsform gefunden haben, dürfen Sie aber auch hier nicht eigenständig im Homeoffice weiterarbeiten. Im Austausch mit Ihrem Arbeitgeber gibt es sicher eine gemeinsame Lösung.
Grundsätzlich ist es für Mitarbeiter und Arbeitgeber das Wichtigste, gemeinsam das Beste aus der schwierigen Situation zu machen. Es braucht Absprachen, gegenseitige Unterstützung, Empathie und Rücksichtnahme.
Für beide Seiten ist es wichtig, durch ihr Engagement den wirtschaftlichen Schaden beim Unternehmen gering zu halten. Gleichzeitig ist es für den Arbeitgeber von Nutzen, alles daran setzen, um Arbeitnehmer zu unterstützen und auf deren Bedürfnisse einzugehen.
Fehler bei der Einrichtung des Arbeitsplatzes
So könnte ein idealer Arbeitsplatz aussehen
Die Arbeitszeit im Homeoffice
Ob im Büro oder im Homeoffice, das Arbeitszeitgesetz gilt gleichermaßen. Grundsätzlich ist deshalb eine Arbeitszeit von acht Stunden pro Tag vorgesehen, außer die Auftragslage macht Überstunden erforderlich, dann darf die tägliche Arbeitszeit kurzfristig auf zehn Stunden erhöht werden. Voraussetzung ist jedoch, dass innerhalb eines halben Jahres ein entsprechender Ausgleich für die zusätzliche Arbeit gewährt wird.
Mitarbeiter sollten außerdem daran denken, dass es zu ihren Aufgaben zählt, die Arbeitszeit im Homeoffice zu dokumentieren und diese Nachweise dem Chef zur Verfügung zu stellen. Dies kann beispielsweise in Form eines Stundenzettels geschehen.
Pausen im Homeoffice
Neben den Regelungen zur Arbeitszeit haben Mitarbeiter im Homeoffice natürlich auch Anspruch auf Pausen. Sie müssen nicht den gesamten Tag durchschuften, nur weil sie von zuhause arbeiten. Ab einer Arbeitszeit von sechs Stunden gibt es eine Pause von 30 Minuten, bei mehr als neun Stunden, haben Sie Anspruch auf 45 Minuten Pause.
Sollten Sie mehrere Tage hintereinander im Homeoffice arbeiten, sollten Sie zudem auf ausreichende Ruhezeiten zwischen den beiden Arbeitstagen achten. Manche Arbeitnehmer neigen dazu, zuhause bis spät abends zu arbeiten und am nächsten Morgen bereits deutlich früher als normal wieder anzufangen. Vorgeschrieben ist eine grundsätzliche Pause von 11 Stunden, bevor Sie am nächsten Tag wieder mit der Arbeit beginnen.
Erreichbarkeit im Homeoffice
Mitarbeiter im Homeoffice haben oftmals das Gefühl, rund um die Uhr erreichbar sein zu müssen. Damit wollen Sie den Fakt ausgleichen, dass Sie nicht mit den Kollegen im Büro sitzen – damit erst gar keine Probleme mit der Kommunikation aufkommen können, sind sie deshalb ständig erreichbar, egal ob früh morgens oder noch spät abends. Dies ist jedoch absolut nicht notwendig und darf auch vom Chef nicht verlangt werden.
Während der normalen Arbeitszeiten sollten Sie auch im Homeoffice erreichbar sein, doch alles, was darüberhinaus geht, ist Ihre Freizeit und Sie müssen – wenn keine anderen Regelungen getroffen wurden – nicht mehr erreichbar sein. Außerdem ist es kein Problem, wenn Sie im Homeoffice mal nicht ans Telefon gehen können oder innerhalb von 30 Sekunden auf eine Mail antworten.
Änderung des Arbeitsvertrag für das Homeoffice
Eine schriftliche Regelung über das Homeoffice ist empfehlenswert. Absprachen können auch mündlich getroffen werden, doch fehlt Ihnen eine Möglichkeit, diese nachzuweisen. Am Ende kann eine mündliche Zusage meist widerrufen werden. Typischerweise wird ein Zusatz zum Arbeitsvertrag verfasst, der die Absprachen, Vereinbarungen und Regelungen zum Homeoffice beinhaltet.
Wichtige Punkte sind beispielsweise der zeitliche Rahmen, also wie viel Arbeitszeit im Homeoffice verbracht wird, welche Arbeitszeiten im Homeoffice gelten und am besten auch, zu welchen Kernzeiten ein Mitarbeiter unbedingt erreichbar sein sollte. Wenn Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden, kann zusätzlich geregelt sein, dass diese nicht für den privaten Verbrauch vorgesehen sind.
Haftung bei einem Unfall im Homeoffice
Bei einem Unfall am Arbeitsplatz sind Sie über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Diese greift auch, wenn Sie einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit haben.
Dies gilt grundsätzlich auch im Homeoffice, jedoch gibt es hier Besonderheiten und Einschränkungen. Der Schutz der Unfallversicherung greift im Homeoffice nur, wenn der Unfall bei einer Tätigkeit geschieht, die wirklich zu Ihrer beruflichen Aufgaben zählt. Wenn Sie also während eines beruflichen Telefonats umknicken und sich eine Zerrung zuziehen, sind Sie über die Unfallversicherung versichert.
Kochen Sie sich hingegen gerade in einen Kaffee und verbrühen sich mit heißem Wasser, ist das kein Arbeitsunfall und die Unfallversicherung greift nicht.
Wenn Sie jetzt sagen, Ihr Unternehmen könnte noch Unterstützung bei der mentalen Arbeit im Homeoffice benötigen? Dann vereinbaren Sie direkt hier ein Beratungsgespräch und erfahren, wie Sie die Krise im Homeoffice meistern können.